Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrags zwischen dem Reiseteilnehmer und Kite-Events, Raik Richter, Tschöpperlistrasse 8a, 4147 Aesch, nachfolgend Kite-Events genannt. Mit der Buchung einer Aktivität von Kite-Events akzeptiert der Reiseteilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Anmeldung, Buchung
Anmeldungen werden schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei Kite-Events entgegen genommen. Der Reiseteilnehmer ist während fünf Arbeitstagen an seine Anmeldung gebunden. Meldet der Reiseteilnehmer weitere Teilnehmer an, so haftet er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen, dies betrifft insbesondere die Bezahlung des Reisepreises. Auf der Anmeldung sind die Vor- und Nachnamen usw. wie im für die Reise verwendeten Personalausweis einzutragen.
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Kite-Events zustande.

2. Vertragsgegenstand
Kite-Events verpflichtet sich, die vom Reiseteilnehmer gebuchten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Die Leistungspflicht von Kite Events beschränkt sich die vereinbarten Leistungen wie Transport, Unterkunft, Sportgeräte. Die Leistungspflicht von Kite-Events erstreckt sich jedoch nicht auf die Wetterbedingungen und anderen Verhältnisse, die zur Ausübung der Sportaktivitäten usw. notwendig sind.
Die Unterkunft ist im Doppelzimmer.
Die auf der Internetseite von Kite Events ausgeschrieben Reisen und Leistungen sind keine verbindlichen Angebote. Kite Events behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Ausschreibungen jederzeit zu ändern.

3. Preise
Die Preise für Reiseteilnehmer mit Wohnsitz Schweiz sind in Schweizer Franken. Für Reiseteilnehmer aus anderen Ländern werden die Euro-Preise verrechnet. Die in den Preisen eingeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und der Reisebestätigung. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preisänderungen werden bei Buchung mitgeteilt.

4. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Totalbetrages, mind. CHF 250.00, resp. € 200.00 wird nach Erhalt der Bestätigung sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 31 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter An- oder Restzahlung ist Kite Events berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit kurzer Zahlungsfrist, die Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 zu verlangen.

5. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
Für alle Aktivitäten wird eine gute körperlich Verfassung vorausgesetzt. Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei Buchung Kite-Events über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Sollten sich während des Events gesundheitliche oder andere Probleme einstellen, ist Kite-Events, respektive der Reiseleiter unverzüglich zu informieren.
Für die konkrete Ausübung der gebuchten Sportaktivität ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich.
Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie auf die anderen Teilnehmer Rücksicht nehmen und sich aktiv in die Gruppe einfügen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, gemäss Programm am Abend beim Kochen mitzuhelfen. Die Unterkunft ist eine Nichtraucherunterkunft. Rauchen ist in der gesamten Unterkunft untersagt. Den Weisungen von Kite Events, des Reiseleiters resp. Leistungserbringers ist Folge zu leisten.

6. Rücktritt, Änderungen durch den Reiseteilnehmer
6.1. Rücktritt, Änderung durch den Reiseteilnehmer
Annullierungen und Umbuchungen haben per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Post zu erfolgen. Zur Berechnung der nachfolgenden Annullierungskosten ist das Eintreffen der Annullierungs- oder Umbuchungsmitteilung bei Kite Events zu den normalen Bürozeiten massgebend. Beim Eintreffen an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen (gemäss Kanton Baselland, Schweiz) ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für elektronische Mitteilungen.

6.2. Annullierungs- und Umbuchungskosten

  • bis 40 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
  • 39-30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • 29–14 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
  • 13-3 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises
  • 2 Tage vor Reisebeginn/Nichterscheinen 100% des Reisepreises

6.3 Umbuchungen
6.3.1 Reise (Fähre & Unterkunft)
Umbuchungen sind nur auf andere ausgeschriebenen Daten möglich. Ist die Buchung vom Kite-Events bestätigt, fallen bei einer Umbuchung bis 40 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von CHF 25.00, resp. 20.00 € an. Umbuchungen von weniger als 40 Tagen vor Reisebeginn werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Und es kommen die Annullierungskosten nach Ziffer 6.2 zur Anwendung.

6.3.2. Ersatzteilnehmer
Der Reiseteilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer nennen, der zu den bestehenden Bedingungen in den Vertrag eintritt. Der Ersatzteilnehmer muss die Reisebedingungen erfüllen und solvent sein. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer wird aus dem Vertrag entlassen, sobald der Ersatzteilnehmer den Vertrag übernommen hat, und die gemäss den Zahlungsbedingungen fälligen Zahlungen geleistet hat. Kite Events belastet dem ursprünglichen Reiseteilnehmer eine Umbuchungsgebühr von CHF 25.00, resp. 20 €. Der Ersatzteilnehmer kann bis 10 Tage vor Reisebeginn benannt werden. – Kite Events benötigen 5 Arbeitstage um den Ersatzteilnehmer zu prüfen und die Umbuchungen vorzunehmen. Wird der Ersatzteilnehmer weniger als 10 Tage vor Reisebeginn bezeichnet, wird dies als Annullierung (Annullierungskosten gemäss Ziffer 6.2) mit Neuanmeldung behandelt.

7. Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt, Änderungen durch Kite-Events nach Vertragsabschluss
7.1 Mindestteilnehmerzahl
Für alle Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen nicht erreicht, sind Kite-Events berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnehmer werden umgehend vom Rücktritt informiert und die bereits geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.2 Änderungen und Reiseabsage durch Kite Events
Kite Events behält sich das Recht auch im Interesse der Teilnehmer vor, einzelne Leistungen oder den Reiseablauf vor Reise beginn zu ändern, wenn dies nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände erfordern. Kite Events teilen diese Änderungen und deren Folgen auf den Reisepreis rasch möglichst mit. Sollte eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vorliegen, hat der Teilnehmer das Recht, diese Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall werden die bereits bezahlten Gelder zurückerstattet.
Sind die Reise oder Aktivitäten nach der Beurteilung von Kite-Events durch unsichere Wetter- und Naturverhältnisse, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks usw. gefährdet, erheblich gefährdet, erschwert oder verunmöglicht, können sie von Kite-Events jederzeit abgesagt werden. Die Teilnehmer werden umgehend vom Rücktritt informiert und die bereits geleisteten Zahlungen werden rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.3 Reiseabsagen aus Gründen, die beim Reiseteilnehmer liegen
Kite-Events sind berechtigt, den Teilnehmer von der Reise auszuschliessen, wenn er durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibt. In diesem Fall bleibt der Reisepreis geschuldet resp. wird nicht rückerstattet.

8. Preiserhöhungen
Kite-Events behält sich das Recht, nach Vertragsabschluss die Preise zu erhöhen, wenn sich die Transportkosten, Abgaben auf bestimmten Leistungen oder der massgebende Wechselkurs erhöhen. Kite-Events teilen allfällige Preiserhöhungen bis drei Wochen vor Reisebeginn mit. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Seinen Rücktritt hat er innert 5 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung an Kite-Events abzusenden. In diesem Fall zahlen Kite-Events den bezahlten Reisepreis umgehend zurück, unter Ausschluss weiterer Forderungen.

9. Anreise, nicht bezogene Leistungen, Reiseabbruch durch den Reiseteilnehmer
Der Reiseteilnehmer ist für die pünktliche Anreise zum Ort des Reisebeginns verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft trägt der Teilnehmer allfällige Mehrkosten. Nicht bezogene Leistungen können nicht rückerstattet werden.
Bezieht der Reiseteilnehmer nicht alle Leistungen (z.B. Mahlzeiten), werden diese nicht rückerstattet.
Bricht der Teilnehmer die Reise ab, können nicht bezogene Leistungen nicht rückerstattet werden. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise usw. gehen zu seinen Lasten.

10. Programmänderungen nach Reisebeginn, Abbruch der Reise, der Aktivität durch Kite Events
Kite Events ist berechtigt, einzelne Teile, die gesamte Aktivität oder Reise jederzeit zu ändern oder abzubrechen, wenn die Wetter- und Naturverhältnisse, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände die Durchführung der Aktivität verunmöglichen, erheblich erschweren oder gefährden.
Kite Events resp. der Reiseleiter ist berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Aktivitäten resp. von der gesamten Reise auszuschliessen, wenn sie durch ihr Verhalten sich selber, andere Teilnehmer, Teile oder die gesamte Reise gefährden.

11. Annullierungskosten-, Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen
Bei den Reisen sind keine Annullierungskosten-, Rückreisekosten, Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- und Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Die Teilnehmer sind selber für einen genügenden Versicherungsschutz besorgt. Sie sollten daher prüfen, ob ihre Gepäck-, Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen ausreichenden Versicherungsschutz bieten. Die Gesundheitskosten im Ausland können erheblich höher sein als in der Schweiz oder am Wohnort.
Zusätzlich empfehlen wir den Teilnehmenden eine Annullierungskosten- und Extra-Rückreisekostenversicherung abzuschliessen (Travelsafe, Elvia oder Mobiliar etc.). Entsprechende Versicherungen können auch über Kite-Events abgeschlossen werden.

12. Haftung des Eventteilnehmers
Die Eventteilnehmer haben das zur Verfügung gestellte Miet- und Testmaterial gemäss den Weisungen von Kite-Events, dem Reiseleiter resp. Leistungserbringers sorgfältig zu nutzen. Reiseteilnehmer haften für verursachte Schäden an Miet- und Testmaterial.
Die Unterkunft ist sorgfältig zu nutzen und die Hausordnung einzuhalten. Für Schäden an der Unterkunft resp. Mobiliar haftet der Reiseteilnehmer.
Bei den Aktivitäten haben die Reiseteilnehmer den Anweisungen von Kite-Events, des Reiseleiters resp. des Leistungserbringers Folge zu leisten. Sie haben auf die anderen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Sollte ein Reiseteilnehmer einen andern Teilnehmer schädigen oder sonst Schaden verursachen, so haftet er für den verursachten Schaden. – Wird Kite Event in einem solchen Fall belangt, kann Kite Events voll und ganz auf den schädigenden Teilnehmer zurückgreifen und den gesamten Schaden einschliesslich sämtlicher Kosten geltend machen.

13. Haftung von Kite Events
13.1 Allgemein
Kite Events vergütet dem Reiseteilnehmer den Ausfall vereinbarter Leistungen, soweit es Kite-Events oder dem Reiseleiter (resp. Leistungserbringer) nicht möglich war, an Ort und Stelle einen gleichwertigen Ersatz zu bieten und dadurch die Reise einen Minderwert aufweist. Wobei die Leistungspflichten von Kite Events die Wetterverhältnisse und andere, nicht beeinflussbare Bedingungen zur Ausübung der Sport- und anderen vereinbarten Aktivitäten nicht erfassen. Können aufgrund der Wetterbedingungen usw. Sportaktivitäten usw. nicht oder nur teilweise ausgeübt werden, haftet Kite-Events nicht.

13.2 Haftungsausschlüsse seitens Kite-Events
Kite Event haftet nicht, wenn der Schaden zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse des Reiseteilnehmers vor oder bei der Aktivität, insbesondere wenn er seine eigenen Fähigkeiten über- oder falsch einschätzt oder den Weisungen von Kite-Events, des Reiseleiters resp. Leistungserbringers nicht Folge leistet;
  • auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Leistungserbringung nicht beteiligt sind;
  • auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Kite Events, der Reiseleiter oder Leistungserbringer trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht seitens Kite-Events ausgeschlossen.

13.3 Haftungsbeschränkungen bei Sach- und Vermögensschäden usw.
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Kite-Events auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie
13.4 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen Weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und in nationalen Gesetze gehen diesen vertraglichen Bestimmungen vor.

13.5 Flug- und Schiffsgepäck

13.5.1 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder diese verspätet gemacht wird.

Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen nach Aushändigung angemeldet, geht der Teilnehmer sämtlicher Rechte verlustig.

13.5.2 Schiffsgepäck
Sollte das Kabinengepäck während des Transportes beschädigt werden, ist der Schaden spätestens bei der Ausschiffung dem Beförderer schriftlich anzuzeigen. Bei anderem Gepäck ist der Schaden im Zeitpunkt der Aushändigung des Gepäckes anzuzeigen. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden oder bei Verlust des Gepäcks ist die Anzeige innert 15 Tagen nach Ausschiffung resp. Aushändigung vorzunehmen.

13.6 Ausservertragliche (deliktische) Haftung seitens Kite Events
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tiefere Haftungslimits oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

14. Leistungen von Drittunternehmen
Unter Umständen ist es möglich vor Ort, Leistungen von Drittunternehmen (Fremdleistungen) zu buchen oder an Veranstaltungen von Drittunternehmen usw. (Fremdleistungen) teilzunehmen. In diesen Fällen schliesst der Reiseteilnehmer den Vertrag direkt mit dem Drittunternehmen (Fremdleister) ab. Das Drittunternehmen erbringt seine Leistungen gemäss seinen eigenen Vertrags- und Haftungsbedingungen.

Kite-Events haften für Drittunternehmen (Fremdleistungen) nicht.

15. Beanstandungen, Reklamationen, Verjährung
Sollte der Teilnehmer während der Reise oder Aktivität Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese unverzüglich dem Reiseleiter resp. Kite-Events zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen. Der Reiseleiter oder Kite-Events wird bemüht sein, die Mängel und Schäden im Rahmen der Aktivität zu beheben. Sämtliche Ansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich, unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Eventleiters bei Kite-Events geltend gemacht werden.
Der Reiseteilnehmer geht sämtlichen Rechte verlustig, wenn er den Mangel resp. Schaden nicht unverzüglich während der Reise dem Reiseleiter resp. Kite Events meldet oder die Ansprüche nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Kite Events anmeldet (Verwirkung der Rechte).
Sämtliche Ansprüche gegen Kite Events verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere gesetzliche Verwirkungs- resp. Verjährungsfristen. Diese Regelung gilt unter Vorbehalt von zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren längeren gesetzlichen Fristen.
Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 13.5.1) und Schiffsgepäck (Ziffer 13.5.2).

16. Datenschutz
Kite-Events unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeiten die Daten der Teilnehmer gemäss diesen Bestimmungen. Kite-Events wird soweit zur Vertragserfüllung notwendig, die Daten der Teilnehmer an die Leistungserbringer übermitteln. Diese können sich im Ausland befinden. Die Leistungserbringer und Kite-Events können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, die Daten der Teilnehmer den Behörden zu übermitteln oder zugänglich zu machen.
Kite-Events werden in Zukunft den Teilnehmer von Zeit zu Zeit über die Aktivitäten von Kite-Events informieren. Der Teilnehmer kann jederzeit diesen Dienst abbestellen (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Auch auf den einzelnen Informationen wird ein entsprechender Link enthalten sein.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Teilnehmer bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Im Weiteren, gelten die Datenschutzbestimmungen auf www.kite-events.ch.

17. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Gepäckbestimmungen
17.1 Einreisebestimmungen
Bei der Reiseausschreibung finden sich die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Deutschlands. Kite-Events geht davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.

17.2 Bürger von Schengen Staaten
Wenn der Teilnehmer als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreist, werden keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl muss sich der Teilnehmer jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können und hat den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen.

17.3 Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert werden müssen usw., ist der Teilnehmer dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und muss die Reise abgesagt oder verschoben werden, gelten die Annullierungsbestimmungen.

17.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Der Teilnehmer sollte vor der Abreise überprüfen, ob er alle notwendigen Dokumente auf sich trägt.

17.6 Gepäckbestimmungen
Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Skiausrüstung usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung ist der Teilnehmer selber besorgt.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1 Im Verhältnis Reiseteilnehmer (und anderer Berechtigter) - Kite-Events kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung.

18.2 Der ausschliessliche Gerichtsstand für vertragliche wie ausservertragliche (deliktische) Ansprüche ist Aesch, Schweiz.

18.3 Die Rechtswahl (Ziffer 18.1) und der Gerichtsstand (Ziffer 18.2) stehen unter Vorbehalt zwingend anwendbarer, vertraglich nicht abänderbarer Bestimmungen in zwingend anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

19. Änderung oder Ergänzungen der Ausschreibungen und dieser AGB‘s Kite-Events kann jederzeit die Ausschreibungen, Preise und dies AGB‘s ändern.

Adresse von Kite Events
Raik Richter
Kite-Events
Tschöpperlistrasse 8a
4147 Aesch
Mobil: +41-0-78 888 8390

Version vom 15.10.2014

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